Technischer Sicherheitstrainer Hochseilgarten
Technische Sicherheitstrainerin Hochseilgarten
Diese Weiterbildung hat zum Ziel alle TeilnehmerInnen in die Lage zu versetzen:
eigenständig
eigenverantwortlich
sicher
Gruppen und Personen durch den Hochseilgarten zu führen. Das Medium Hochseilgarten wird von verschiedenen Zielgruppen genutzt. Daher ist es notwendig, nicht nur sicherheitsrelevante Maßnahmen zu treffen, sondern auch pädagogisch zu arbeiten. Dies gilt vor Allem dann, wenn TeilnehmerInnen in Grenzsituationen geraten.
Deshalb besteht dieser Kurs neben den praktischen Elementen auch aus theoretischen Settings, die in dieser Hinsicht fundiertes Fachwissen vermitteln. Nicht nur um sich selbst, sondern in erster Linie die Erlebnisse der TeilnehmerInnen reflektieren zu können.
Dazu steht neben einer hervorragenden Anlage die langjährige Erfahrung des Lehrteams zur Verfügung.
Diese Ausbildung ist standardisiert und entspricht den Anforderungen der ERCA e V (European Ropes Course Association – Verein zur Förderung von Seilgärten e. V.)
Über jeden Mitarbeiter werden entsprechende Listen geführt, die zum Erfahrungsnachweis für spätere Weiterbildungen dienen.
Bei Erfolgreicher Absolvierung erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat. Bei Nichtbestehen eine Teilnahmebescheinigung.
In den theoretischen und praktischen Settings werden folgende Inhalte vermittelt:
Materialkunde
Seil- und Knotenkunde
Überprüfung der Hochseilgartenanlage
Technischer Auf- und Abbau der Seilanlage
Sicherungstechniken und Sicherungsarten
Safety-Talks und Checklisten
Rescue
Versicherungsgrundlagen, -kunde und Recht
Ort: Die Ausbildung findet direkt im Kletterwald am Ellertshäuser See statt
Dauer: Die Dauer beträgt 5 Tage beginnend um 8:30 Uhr und endet um ca 18:00 Uhr
Termin: Mittwoch 09.06. bis Sonntag 13.06.2010
Kursgebühr: 650 € zuzüglich gesetzlichen MwSt. (derzeit 19 %)
Enthalten:
Sicherheitsmaterial (für die Ausbildung)
Kosten für Lehrteam
Handbuch „Hochseilgarten“
Zertifikat / Teilnahmebescheinigung
Nicht enthalten: Verpflegung und Übernachtung
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre
Gültiger „Erste-Hilfe“ Nachweis